Recht & Regulierung

Prospektpflicht in Österreich

Wann bei öffentlichen Angeboten ein Kapitalmarktprospekt erforderlich ist, welche Schwellen gelten und welche Alternativen diskutiert werden.

Aktualisiert 28.7.2026 · 8 Min. Lesezeit

Worum geht es bei der Prospektpflicht?

Wer Wertpapiere oder Veranlagungen öffentlich anbietet, muss grundsätzlich ein gebilligtes Prospekt veröffentlichen. Ziel ist standardisierte Information für Anlegerinnen und Anleger.

Bei tokenisierten Strukturen richtet sich die Pflicht danach, ob der Token als Wertpapier oder Veranlagung einzuordnen ist, siehe Security Token.

Schwellen und Ausnahmen

Die EU-Prospektverordnung und das österreichische Kapitalmarktgesetz sehen Ausnahmen vor, etwa für kleine Emissionsvolumina, Angebote an qualifizierte Anleger oder Angebote an einen begrenzten Personenkreis.

Für bestimmte Volumina kommt ein vereinfachtes Informationsblatt nach dem Alternativfinanzierungsgesetz in Betracht, vergleiche Tokenisierung vs Crowdfunding.

Zusammenspiel mit MiCA

Fällt ein Token nicht unter das Wertpapierrecht, kann statt eines Prospekts ein MiCA-Whitepaper erforderlich sein.

Die Abgrenzung ist einzelfallabhängig und wird üblicherweise rechtlich geprüft.

Häufige Fragen

Die Schwellenwerte ergeben sich aus EU- und nationalem Recht und sind vom Angebotstyp abhängig. Eine Prüfung im Einzelfall ist üblich.

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